Durch Vorlage der Impfbescheinigung zum Erhalt des AlsDankeschön-Bonushefts erklären Sie sich damit einverstanden, dass Mitarbeiter*innen ihren Impfstatus zur Kenntnis nehmen, um bei erfolgter
Impfung das Bonusheft aushändigen zu können.
Da das Bonusheft ein Dankeschön für die Bereitschaft zur Durchführung der Corona-Schutzimpfung ist, ist die Prüfung, ob eine solche Impfung erfolgt ist, notwendig. Durch das Vorzeigen der
entsprechenden Impfbescheinigung willigen Sie ein, dass Ihr Impfstatus durch die Mitarbeiterin/den Mitarbeiter, dem Sie die Bescheinigung zeigen, zur Kenntnis genommen wird. Dies ist eine
Datenverarbeitung von Daten besonderer Kategorien (Gesundheitsdaten) im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (Art. 4 Abs. 2 & Art. 9 Abs. 1 DSGVO), die durch Ihre Einwilligung rechtmäßig wird
(Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO). Eine weitere Verarbeitung findet nicht statt. Ihr Impfstatus wird weder gespeichert noch weitergegeben, die Verarbeitung endet daher auch direkt mit der Aushändigung
des Bonusheftes. Sie haben das Recht, diese Information erneut bei uns abzufragen und das Recht, gegen diese Verarbeitung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen.
Der Rabatt ist nur einlösbar in den teilnehmenden Geschäften. Er kann nicht in bar ausbezahlt werden. Eine Summierung unterschiedlicher Bonus- oder Rabattangebote innerhalb eines Geschäftes oder
innerhalb der teilnehmenden Geschäfte oder Anbieter ist ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Angebote im Bonusheft besitzen ihre
Gültigkeit bis zum 30.06.2022.
Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Einlösen
Ihrer AlsDankeschön-Coupons!
Hier unsere nächsten Termine:
19.06.2022 – Sonntag: Kräuter- und Märchentag (verkaufsoffener Sonntag)
30.06.2022 – Donnerstag: Jahreshauptversammlung, 19:00 Uhr, Villa Raab
24.09.2022 – Samstag: Zauberhafte Nacht (nächtliches Einkaufen)
30.10.2022 – Sonntag: Alsfelder Schokoladenmarkt (verkaufsoffener Sonntag)
Verkehrsverein Alsfeld e.V.
Beitrittserklärung Verkehrsverein Alsfeld